Tierschutzvertrag
Für viele Menschen und ganze Familien ist ein Haustier viel mehr als ein Mitbewohner auf vier Pfoten – sondern ein echtes Familienmitglied. Wichtig ist dabei jedoch zu wissen, dass der Besitz oder die Zucht eines Tieres eine Menge Verantwortung mit sich bringt – auch im rechtlichen Bereich. Melissa Hornig fungiert als Ihre Rechtsanwältin für Tierrecht in Berlin und berät Sie umfassend in allen hier angesiedelten Fragestellungen und Konfliktthemen. Sie vertritt Halter und Züchter ebenso wie Tierheime oder Tierschutzvereine vor Gericht sowie außergerichtlich und widmet sich dabei Ihrem individuellen Fall mit großem Sachverstand. Auf der folgenden Seite haben wir Ihnen einige wissenswerte Informationen rund um das Thema Tierschutzvertrag zusammengestellt.
Was wird mit einem Tierschutzvertrag geregelt?
Ein Tierschutzvertrag räumt einem Eigentümer, der ein Tier weitervermittelt, für einen befristeten Zeitraum bestimmte Rechte ein. Welche das genau sind, kann von Fall zu Fall festgelegt und im entsprechenden Dokument niedergeschrieben werden. Bei dem genannten Eigentümer kann es sich dabei sowohl um Privatpersonen handeln als auch um Tierheime oder Tierschutzvereine. Häufig geht es bei den beschriebenen Verpflichtungen etwa um die Rücknahme des Tieres bei nicht artgerechter Haltung oder Besuchsrechte. Nach wie vor ist es in Deutschland so, dass die Abgabe eines Tieres wie der Verkauf eines Gegenstandes gewertet wird. Dementsprechend gehen bei Übergabe sämtliche Rechte vom Verkäufer auf den Käufer über. Ein entsprechender Schutzvertrag ist daher in erster Linie moralischer Natur und weil entsprechende Dokumente sehr unterschiedlich ausfallen können, ist es in jedem Fall empfehlenswert, ein solches im Vorhinein von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Was sollte in einem Tierschutzvertrag stehen?
Da in Deutschland Vertragsfreiheit gilt, können die Parteien frei über die jeweiligen Bedingungen in ihrem Kontrakt entscheiden – sofern keine gesetzlichen Beschränkungen bestehen. Und wie oben bereits beschrieben, können sich verschiedene Tierschutzverträge deutlich voneinander unterscheiden. Die Fragen, um welche Art von Tier es sich handelt oder ob der abgebende Eigentümer ein Tierheim oder eine Privatperson ist, haben großen Einfluss auf die Ausgestaltung des Vertrags. In jedem Fall sollten der bisherige Tierbesitzer, der Erwerber sowie das abzugebende Tier samt Gesundheitszustand festgehalten werden. Dazu gehört beispielsweise auch, ob das Tier mit einem Chip bzw. Transponder versehen wurde oder ob bestimmte Gesundheitschecks durchgeführt wurden – bei Katzen etwa die Untersuchung auf den Felinen Leukämie-Virus (FeLV) und Felinen Immunschwächevirus (FIV).
Optionale Klauseln in einem Tierschutzvertrag
Zu den möglichen vereinbarten Verpflichtungen, die in einem Tierschutzvertrag festgehalten werden, gehört in etwa, dass der neue Besitzer das Tier nicht zu Tierversuchen zur Verfügung stellt oder es bei auftretenden Problemen oder Krankheiten nicht einschläfern lässt, sondern zuvor Rücksprache mit dem ehemaligen Eigentümer hält. In bestimmten Fällen möchte sich die abgebende Partei auch ein Rücknahmerecht vorbehalten oder sie hält fest, dass sie bei durch das Tier hervorgerufenen Schäden keine Haftung übernimmt.
Fragen zum Tierschutzvertrag? Ihre Kontaktaufnahme zu Melissa Hornig
Möchten Sie selbst einen Tierschutzvertrag aufsetzen oder haben ein solches Dokument vorgelegt bekommen und möchten es auf Rechtssicherheit prüfen lassen? Dann wenden Sie sich an meine Kanzlei! Als Anwältin für Tierrecht in Berlin nehme ich mich Ihrem individuellen Fall an und sorge dafür, dass wir gemeinsam Ihre Recht durchsetzen. Rufen Sie mich an oder nutzen Sie das Onlineformular auf dieser Website für Ihre Kontaktaufnahme.