Fällige Zahlungen wurden nicht erbracht?
Der säumige Kunde reagiert auf keines Ihrer Schreiben?
Sie wollen sich allerdings um die eigentlichen Aufgaben Ihres Unternehmens kümmern?
Durch eine mit Ihnen abgestimmte Verfahrensweise führe ich die Mahnungen und den erforderlichen Schriftverkehr durch, beantrage die erforderlichen Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide und ziehe die Forderung für Sie ein.
Sie haben einen Mahnbescheid erhalten?
Jetzt heißt es erst einmal: Ruhe bewahren!
Ein Mahnbescheid ist an Fristen gebunden, d.h. Sie haben die Möglichkeit innerhalb von 2 Wochen gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen.
Und sollten Sie in der ganzen Hektik doch die 2 Wochen Frist versäumt haben brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, denn auch hier gibt es eine Möglichkeit weiterhin gegen den Mahnbescheid vorzugehen. Um unnötige Kosten zu vermeiden können Sie mich jederzeit kontaktieren.